Die Haus Heidelberg KG, Marienstr. 7, 18586 Ostseebad Göhren/Rügen, nachstehend Vermieterin genannt, vermietet Ferienappartements mit dazugehörigem Inventar und stellt den Mietern die Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnanlage zur Verfügung.
| 1. | Sobald die Vermieterin den Buchungsauftrag schriftlich bestätigt und der Auftraggeber die Anzahlung termingerecht geleistet hat, ist der Mietvertrag geschlossen. Die Anzahlung beträgt 25% des Mietpreises. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung des Buchungsauftrages zu leisten. Der Rest des Mietpreises ist spätestens 4 Wochen vor dem gebuchten Termin zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor dem Mietbeginn liegen, ist der volle Mietpreises sofort zu zahlen. |
| 2. | Leistet der Auftraggeber die Anzahlung nicht termingerecht, so ist die Vermieterin berechtigt, über das Mietobjekt anderweitig zu verfügen. |
| 3. | Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 80,-- von der geleisteten Anzahlung einbehalten. Erfolgt der Rücktritt bis zum 45. Tag vor Anreise, werden 10%, mindestens jedoch Euro 80,-- einbehalten. Erfolgt der Rücktritt bis zum 30. Tag vor Anreise, werden 25%, ab dem 29. Tag oder bei Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes 80% des Mietpreises einbehalten. |
| 4. | Der Mieter ist verpflichtet, die ihm von der Vermieterin überlassene Wohnung nebst dem darin befindlichen Inventar sowie die ihm zum Gebrauch überlassenen Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleiter oder seine Gäste angerichtet werden. Die Vollständigkeit bzw. Unversehrtheit des auf der Liste angegebenen Inventars gilt als von ihm anerkannt, falls er sie nicht binnen 24 Stunden nach Anreise schriftlich beanstandet. |
| 5. | Mündliche Verabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vermieterin. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam. |
Potsdam, im April 2009